Ja, ich darf Sie begrüßen zum Thema Argumentationstheorie und eben den Bezügen zu Legal Tech.
Wir sind heute in der zweiten Stunde und von insgesamt vier Doppelstunden und heute springen
wir eben langsam auf die Wissenschaftstheorie, auf die Wissenschaftstheorie über. Die
Wissenschaftstheorie ist sozusagen sowas wie die Argumentationstheorie 2.0 und das
heißt wir nähern uns langsam dem eigentlichen Kernthema. Wichtig ist mir noch zusammengefasst
aus der letzten ersten Stunde, da habe ich versucht ein bisschen juristische Methodenlehre zu machen,
angeknüpft an das was in der Vorlesung KI und rechtliches entscheiden schon mal dran war. Wir
haben sozusagen verschiedene juristische Methoden, die zentralen Methoden uns angeschaut und ich will
hier noch mal kurz zusammenfassen den wichtigsten Gedanken aus dem Ganzen, was wir später dann
brauchen eben auch für unsere Legal Tech Problematik, wenn wir versuchen philosophische
Argumentationstheorie Argumente mit Maschinen vielleicht zu repräsentieren, das wäre ja
vielleicht am Ende das Ziel. Also wichtig ist nicht nur die Rechtsfortbildung, sondern auch
die Substitution im engeren Sinn erfordert eine Zuordnung von nicht identischen Dingen. Also
vielleicht noch mal ganz kurz zurück, wenn ich eine echte Substitution im engeren Sinn habe und
mache die mathematisch, dann ist es einfach die Feststellung der Teilidentität von Merkmalen
bestimmter Mengen zum Beispiel und dann kann ich identische Dinge feststellen. Wir haben in der
Juristerei aber unterschiedliche Dinge. Wir müssen sozusagen Phänomene der realen Welt,
also den Verkehrsunfall zuordnen zu Wörtern und diese Wörter müssen dann im Rahmen der
eigentlichen juristischen Rechtsanwendung den Gesetz zugeordnet werden. Streng genommen müssen
wir also Normen für bestimmte gesetzlich geregelte Sachverhalte auf einen nicht geregelten oder eben
noch nicht geregelten Fall anwenden und das ist eigentlich eine Form der Analogie und das ist
sozusagen etwas kontraintuitiv, weil man das Gefühl hat die Substitution aus dem juristischen
Syllogismus ist ein detektiver, rein logischer sozusagen zwingender Vorgang und eben eine Sache,
die nicht etwas analoges hat. Streng genommen ist aber die Zuordnung von infiniten Sachverhalts
Merkmalen zu finiten ausgelegten Normen tatsächlich ein Unterfall der Analogie und deswegen kann
praktisch eine Maschine, ein Deduktionsautomat nicht einfach den konkreten zu schnell fahrenden X schon
kennen. Der X ist in der Maschine noch nicht drin, aber wenn ich den Fall des X von der Maschine
entscheiden lassen will, dann muss die Maschine irgendwie den X kennengelernt 에hren und mit der
Norm du bist zu schnell gefahren sozusagen zusammenbringen und dann eben eine Rechtsfolge
auswerfen und es muss einem klar sein dass sie à die Maschine vielleicht alle Normen kennt,
vielleicht sogar pencils ausgelegten Normen vielleicht sogar ganz konkret? Diese Norm gilt für
alle Personen die hier in der Stadt Nürnberg wohnen von x bis z so aber dass x jetzt zu schnell
gefahren ist das konnte die Maschine noch nicht wissen so gesehen ist quasi die Substumption im
engeren Sinn auch ein Fall der Analogie allgemein gilt Normen für Sachverhalte von x wird auch für
Sachverhalt von y zugeordnet Substumption ist eine Form der Analogie das ist sozusagen der Spaß dass
man das verstehen muss Analogie ist nicht nur ein Fall der Rechtsfortbildung da haben wir das
sozusagen immer mal verstanden schon sondern eigentlich ist sogar die Substumption infiniter
Sachverhaltsmerkmale eines konkret individuellen historischen Sachverhalts unter finite axiomatische
Normen praktisch eine Analogie und da führen wir hier sozusagen diesen hellblauen Pfeil ein von
links nach rechts sehen sie das und Analogie ist auch blau gemalt später sehen sie die Pfeile auch
in der Argumentationstheorie und dann müssen sie immer dran denken Vorsicht jetzt wird spannend
jetzt verlassen wir reine Deduktion jetzt müssen wir was analoges machen noch mal kurz das Bildchen
zur Rechtsfortbildung das ist letztes mal vielleicht schon gezeigt hat der Punkt ist hier haben wir die
Menge der vom Wortlaut der Norm unmittelbar erfassten Fallmerkmale das ist sozusagen der
gesetzlich geregelte Fall und das sozusagen wäre ein Fall der nicht gesetzlich geregelt ist und
jetzt also Beispiel du sollst keine Säugetiere töten hier tötet jemand einen Fisch jetzt ist
natürlich ein Fisch definitiv kein Säugetier aber in dem Gedanken du sollst kein Säugetier töten
steckt vielleicht der übergeordnete Gedanke hier des Ähnlichkeitskreises du sollst kein
Wirbeltier töten und wenn ich sozusagen den übergeordneten Rechtsgedanken du sollst kein
Wirbeltier töten habe dann kann ich wenn ich da mal aufgestiegen bin vom gesetzlichen Wortlaut in
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:12:21 Min
Aufnahmedatum
2021-01-26
Hochgeladen am
2021-01-26 21:48:41
Sprache
de-DE