2 - Vorlesung Argumentationstheorie [ID:28848]
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Ja, ich darf Sie begrüßen zum Thema Argumentationstheorie und eben den Bezügen zu Legal Tech.

Wir sind heute in der zweiten Stunde und von insgesamt vier Doppelstunden und heute springen

wir eben langsam auf die Wissenschaftstheorie, auf die Wissenschaftstheorie über. Die

Wissenschaftstheorie ist sozusagen sowas wie die Argumentationstheorie 2.0 und das

heißt wir nähern uns langsam dem eigentlichen Kernthema. Wichtig ist mir noch zusammengefasst

aus der letzten ersten Stunde, da habe ich versucht ein bisschen juristische Methodenlehre zu machen,

angeknüpft an das was in der Vorlesung KI und rechtliches entscheiden schon mal dran war. Wir

haben sozusagen verschiedene juristische Methoden, die zentralen Methoden uns angeschaut und ich will

hier noch mal kurz zusammenfassen den wichtigsten Gedanken aus dem Ganzen, was wir später dann

brauchen eben auch für unsere Legal Tech Problematik, wenn wir versuchen philosophische

Argumentationstheorie Argumente mit Maschinen vielleicht zu repräsentieren, das wäre ja

vielleicht am Ende das Ziel. Also wichtig ist nicht nur die Rechtsfortbildung, sondern auch

die Substitution im engeren Sinn erfordert eine Zuordnung von nicht identischen Dingen. Also

vielleicht noch mal ganz kurz zurück, wenn ich eine echte Substitution im engeren Sinn habe und

mache die mathematisch, dann ist es einfach die Feststellung der Teilidentität von Merkmalen

bestimmter Mengen zum Beispiel und dann kann ich identische Dinge feststellen. Wir haben in der

Juristerei aber unterschiedliche Dinge. Wir müssen sozusagen Phänomene der realen Welt,

also den Verkehrsunfall zuordnen zu Wörtern und diese Wörter müssen dann im Rahmen der

eigentlichen juristischen Rechtsanwendung den Gesetz zugeordnet werden. Streng genommen müssen

wir also Normen für bestimmte gesetzlich geregelte Sachverhalte auf einen nicht geregelten oder eben

noch nicht geregelten Fall anwenden und das ist eigentlich eine Form der Analogie und das ist

sozusagen etwas kontraintuitiv, weil man das Gefühl hat die Substitution aus dem juristischen

Syllogismus ist ein detektiver, rein logischer sozusagen zwingender Vorgang und eben eine Sache,

die nicht etwas analoges hat. Streng genommen ist aber die Zuordnung von infiniten Sachverhalts

Merkmalen zu finiten ausgelegten Normen tatsächlich ein Unterfall der Analogie und deswegen kann

praktisch eine Maschine, ein Deduktionsautomat nicht einfach den konkreten zu schnell fahrenden X schon

kennen. Der X ist in der Maschine noch nicht drin, aber wenn ich den Fall des X von der Maschine

entscheiden lassen will, dann muss die Maschine irgendwie den X kennengelernt 에hren und mit der

Norm du bist zu schnell gefahren sozusagen zusammenbringen und dann eben eine Rechtsfolge

auswerfen und es muss einem klar sein dass sie à die Maschine vielleicht alle Normen kennt,

vielleicht sogar pencils ausgelegten Normen vielleicht sogar ganz konkret? Diese Norm gilt für

alle Personen die hier in der Stadt Nürnberg wohnen von x bis z so aber dass x jetzt zu schnell

gefahren ist das konnte die Maschine noch nicht wissen so gesehen ist quasi die Substumption im

engeren Sinn auch ein Fall der Analogie allgemein gilt Normen für Sachverhalte von x wird auch für

Sachverhalt von y zugeordnet Substumption ist eine Form der Analogie das ist sozusagen der Spaß dass

man das verstehen muss Analogie ist nicht nur ein Fall der Rechtsfortbildung da haben wir das

sozusagen immer mal verstanden schon sondern eigentlich ist sogar die Substumption infiniter

Sachverhaltsmerkmale eines konkret individuellen historischen Sachverhalts unter finite axiomatische

Normen praktisch eine Analogie und da führen wir hier sozusagen diesen hellblauen Pfeil ein von

links nach rechts sehen sie das und Analogie ist auch blau gemalt später sehen sie die Pfeile auch

in der Argumentationstheorie und dann müssen sie immer dran denken Vorsicht jetzt wird spannend

jetzt verlassen wir reine Deduktion jetzt müssen wir was analoges machen noch mal kurz das Bildchen

zur Rechtsfortbildung das ist letztes mal vielleicht schon gezeigt hat der Punkt ist hier haben wir die

Menge der vom Wortlaut der Norm unmittelbar erfassten Fallmerkmale das ist sozusagen der

gesetzlich geregelte Fall und das sozusagen wäre ein Fall der nicht gesetzlich geregelt ist und

jetzt also Beispiel du sollst keine Säugetiere töten hier tötet jemand einen Fisch jetzt ist

natürlich ein Fisch definitiv kein Säugetier aber in dem Gedanken du sollst kein Säugetier töten

steckt vielleicht der übergeordnete Gedanke hier des Ähnlichkeitskreises du sollst kein

Wirbeltier töten und wenn ich sozusagen den übergeordneten Rechtsgedanken du sollst kein

Wirbeltier töten habe dann kann ich wenn ich da mal aufgestiegen bin vom gesetzlichen Wortlaut in

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:12:21 Min

Aufnahmedatum

2021-01-26

Hochgeladen am

2021-01-26 21:48:41

Sprache

de-DE

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